Eine Entschädigung zu erhalten, ist auch in Zeiten des World Wide Web möglich. Und zwar gilt dies immer dann, wenn eine Straftat vorliegt. Der Entschädigung geht meist eine Abmahnung voraus. Sie kann für geschäftsschädigende Äußerungen, für seelische Gewalt durch Verbreitung unwahrer Tatsachen oder ähnlichem geltend gemacht werden. Lange Zeit galt die Annahme, dass das Internet ein rechtsfreier Raum sei. Dies kann so nicht bestätigt werden. Vielmehr muss man sich auch im Internet an bestimmte Regeln und Richtlinien halten, wenn man keine Entschädigung zahlen will. Ein sehr interessanter Fall zu dem Thema Entschädigung und Abmahnung im Internet findet sich unter http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=88241&. Dort kann man gezielt nachlesen, dass das Internet eben kein rechtsfreier Raum ist, wenngleich der vorgelegte Fall nicht ganz eindeutig erscheint.
Besonders bekannt ist die Entschädigung auch, wenn über das Internet öffentlich Mobbing gegen bestimmte Personen begangen wird. In diesem Fall ist eine Entschädigung aufgrund der psychischen Gewalteinwirkung denkbar. Doch auch hier ist stets der Einzelfall zu prüfen, um letztlich nicht gegen jemanden vorzugehen, obwohl man beim vorliegenden Sachverhalt keine Chance auf Entschädigung hat.
Besonders wichtig ist eine umfassende Kenntnis über die Ansprüche auf Entschädigung für all jene Menschen, die eine eigene Internetseite betreiben. So kann es beispielsweise zu Abmahnungen aufgrund von einem fehlenden Impressum kommen. Ebenso ist darauf zu achten, dass Forenbetreiber für beleidigende, rassistische oder anders verbotene Meinungsäußerungen ihrer Forenmitglieder auf Entschädigung verklagt werden können. Im Rahmen eines guten Miteinanders wird einer Klage jedoch eine Abmahnung mit der Bitte um Löschung der betreffenden Aussagen vorausgehen.

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